Echtholz-Vollholz-Massivholz

Ein kleiner Ratgeber zu den Begriffen rund um Möbel

Massivholz – Vollholz – Echtholz – furniert – echt YX-Holz – es gibt eine Menge Begriffe, die immer wieder unscharf oder gar völlig falsch verwendet werden. Nicht nur in Ebay-Angeboten, selbst die Erklärungen auf vielen Internet-Seiten hierzu sind nicht immer korrekt. Das ist verständlich, gibt es doch einige Unterschiede zwischen den Normen für Bauholz, Konstruktionsholz und Möbeln. Wir wollen hier eine Zusammenfassung der verschiedenen Quellen darstellen, mit dem Bezug auf Möbel.

Beginnen wir mit dem meist missverstandenen Begriff „Echtholz“: „Echtholz“ wird häufig verwechselt mit „Massivholz“ oder „Vollholz“. Dabei bedeutet „Echtholz“ aber nicht mehr als: das Möbel wurde nicht aus Stahl, Kunststoff, Beton oder anderen Werkstoffen hergestellt, sondern aus Werkstoffen, die aus echtem Holz hergestellt wurden – in welcher Form auch immer. Das kann genauso Massivholz sein wie auch so genannte Holz-Werkstoffe wie Sperrholz, Schichtholz, Leimholz sowie Faser- und Spanholzwerkstoffe wie Spanplatten, Hartfaserplatten, MDF- oder HDF-Platten.

Die einzig verlässliche Angabe ist „Echtholz-Furnier“. Das bedeutet, dass auf einer beliebigen Basis eine Furnierschicht aus echtem Holz aufgezogen wurde anstelle z.B. einer Furnier-Nachbildung aus Kunststoff. In vielen Produkt-Beschreibungen wird gerne die Holzart des verwendeten Furniers angepriesen (z.B. „Echtholz-Front aus Ahorn, Buche, etc.“). Manchmal fehlt dabei aber der Hinweis, dass es sich dabei nicht um Massivholz handelt, sonderen eben nur um eine Furnierschicht. Bei den allermeisten Neu-Möbeln handelt es sich dabei um Konstruktionen aus Spanholz, die im sichtbaren Bereich mit einer entsprechenden Furnierschicht versehen sind.

Das mag zwar in vielen Fällen eine Verbraucher-Irreführung darstellen, das so beschriebene Möbel muss aber nicht unbedingt qualitativ schlecht sein. Gutes Spanholz weist diverse Vorteile gegenüber Massivholz auf, solange es nicht feucht wird oder besonderer Beanspruchung ausgesetzt wird (z.B. Umzug).

Mit dem Beginn der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts konnten Furniere übrigens erstmals industriell hergestellt werden. Spätbiedermeier-Möbel wurden daher zunehmend furniert, zunächst mit europäischen Holzarten, später auch mit exotischen Hölzern wie Mahagoni.

Ein „Echtholz-Möbel“ besteht also oft aus Spanholz oder Faserplatten (MDF, HDF), das außen mit einem Echtholz-Furnier belegt sein kann. Eine andere Variante sind Möbel, deren Korpus aus Spanholz oder Faserplatten gefertigt sind und deren Fronten (und ggf. Seitenwände) aus Massivholz bestehen. Solche Möbel werden als„teilmassiv“ bezeichnet.

Damit kommen wir zum Begriff „Massiv-Holz“.

Holz ist massiv, wenn Bretter, Leisten etc. in einem Stück aus einem Baumstamm (korrekt: Stammholz oder Rundholz) gesägt werden. Umgangssprachlich sagt man auch: es wird „aus dem vollen (Holz)“ gesägt. Hierher rührt vermutlich der Begriff„Vollholz“, der manchmal als Synonym für „Massivholz“ verwendet wird. Kurz gesagt: Vollholz ist einfach eine andere Bezeichnung für Massivholz.

Das gilt so weit für den Begriff „Massivholz“ an sich. Was aber gilt für zusammengesetzte Begriffe wie „Massivholz-Möbel“ oder „Möbel aus Massivholz“ oder „Regalboden aus Massivholz“?

Massivholz-Bauelemente für Möbel müssen nicht aus einem einzelnen, zusammenhängenden Stück Holz stammen, um als solche benannt werden zu dürfen. Ganz im Gegenteil: Schrankwände, Türen, Regalböden und vor allem Tischplatten bestehen in der Regel aus so genanntem „Leim-Holz“, „Leimholz-Brettern“ oder „Leimholz-Platten“. Hierbei werden einzelne Massivholz-Bretter (-Bohlen, -Lamellen) zu größeren Platten zusammengeleimt. Vereinfacht gesagt, werden die einzelnen Bretter mit den Schmalseiten aneinander gelegt und verleimt. Das wird dann „stabverleimt“ genannt. Bei einer großen Tischplatte kann man sich leicht vorstellen, dass entsprechend dicke Baumstämme eher selten sind und die Tischplatte daher aus mehreren Säge-Halbzeugen zusammengesetzt werden muss. Aber auch bei schmaleren Elementen ist dieses Verfahren produktionstechnisch sinnvoll.

Antike Möbel können unter anderem daran erkannt werden, dass die verabeiteten Bretter oft Astansätze aufweisen. Diese können nicht nur ausbrechen und unschöne Löcher hinterlassen. Sie schwächen vor allem die Festigkeit, insbesondere die Biegesteifigkeit und damit die Belastungsfähigkeit z.B. von Schrankböden. Daher werden bei hochwertigen Leimholzplatten solche Fehlstellen aus den verarbeiteten Roh-Brettern herausgeschnitten und die Platten aus entprechend gekürzten Elementen hergestellt, indem die Bretter auch in Längsrichtung aneinandergesetzt werden. Seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts wird hierfür die so genannte „Keilzinkung“ (auch „Keilzinkenverbindung“ genannt) angewendet. Die Kombination der beiden genannten Verfahren zur Herstellung von großflächigen Bauelementen kann dabei mechanisch bessere Eigenschaften erreichen als Bretter, die aus einem Stück gesägt wurden.


Stabverleimung und Keilzinkung (Foto: Dirk Bartens¹)

Es kommt nun auf das handwerkliche Geschick des Herstellers an, die einzelnen Bretter so zusammen zu stellen, dass die Holzmaserung optisch harmoniert.

Und Möbel, die aus Leimholzplatten gebaut werden, dürfen wirklich „Massivholz-Möbel“ genannt werden? Ja, das ist genau so. Nicht furnierte Möbel aus massivem Holz müssen sogar als Massivholz-Möbel ausgewiesen werden². Für Hersteller und Handel ist hierfür die DIN 68871 „Möbel-Bezeichnungen“ maßgebend. In dieser Norm wird unter anderem folgendes festgelegt:

  • Massivholz (Vollholz)
    Ein Möbel ist als Massivholz-Möbel oder massiv oder als Vollholz-Möbel zu bezeichnen, wenn alle Teile, außer der Rückwand und den SchubladenbödenA, in der Dicke in ihrem natürlichen GefügeB, durchgehend aus der zu bezeichnenden HolzartC, hergestellt und nicht furniert sind. Sind Teile in Massivholzflächen in der Länge gestoßen, z. B. keilgezinkt, ist hierauf hinzuweisenD.

    Erklärungen:
    AGemeint ist: Natürlich gilt das auch, wenn Rückwand und Schubladenböden ebenfalls aus Massivholz bestehen.
    BGemeint ist: kein Schichtholz (Sperrholz, Multiplex, Brettschichtholz).
    CGemeint ist: es dürfen auch mehr als eine Holzart verarbeitet sein, es müssen dann eben alle diese Holzarten angegeben werden.
    DLeimholzplatten (in der Breite gestoßen) sind OK und es braucht nicht explizit darauf hingewiesen zu werden.

  • Furnier
    Ein Möbel ist nach dem Furnier der sichtbaren Flächen zu bezeichnen; wurden Furniere aus verschiedenen Holzarten verwendet, sind die Holzarten einzeln anzugeben.

    Erklärungen:
    Anzugeben ist immer das, was sichtbar ist.
    Ein Möbel aus Massivholz, das furniert ist, darf nicht als „Massivholz-Möbel“ bezeichnet werden. In der Beschreibung darf aber auf das Massivholz hingewiesen werden, etwa folgendermaßen:
    Regal, Korpus aus massiver Kiefer, Oberfläche Ahorn-Furnier.
    Oberflächenbehandlungen des Furniers sind zusätzlich auszuweisen (s.u.).
    Ein Beispiel einer korrekten Beschreibung ist z.B. das Billy-Regal:
    Hauptteile: Spanplatte, Papier, Eschenfurnier, Beize, klarer Acryllack
    Rückwand: Hartfaserplatte, Folie

    Wäre die Rückwand nicht foliert, könnte IKEA das Regal auch als „Echtholz“ ausweisen, denn dieser Rabulismus ist nicht in der DIN 68871 und den anderen anzuwendenden Normen geregelt.

  • Furniertes Möbel mit sichtbaren Massivholzteilen
    Holzarten von Massivholzteilen (z. B. Anleimer, Einleimer, Füße, Gesimse, Gestelle, Lisenen und Schnitzereien) dürfen in sichtbaren Flächen von denen der Furniere verschieden sein, ohne dass dies aus der Bezeichnung hervorgehen muss.
    Bei Tischen und Sitzmöbeln müssen die verwendeten Holzarten angegeben werden, wenn Massivholzteile aus anderen Holzarten hergestellt sind als die Furniere.

    Erklärung:
    Ein Beispiel sind furnierte Schränke, die auf Rund-Füßen aus Massivholz stehen. Diese sind im Verhältnis zum gesamten Möbel relativ klein. Dasselbe gilt für eine Wertabweichung gegenüber einer expliziten Deklaration.Bei Tischen, insbesondere bei antiken Tischen, ist der Fuß dagegen ein durchaus wesentlicher Teil des Gesamtmöbels. Edles Holz und kunstfertige Schnitzereien tragen zu einem wesentlichen Teil zum Wert einer Antiquität bei. Bei neuzeitlichen Nachbauten (zum Begriff „Kopie“ s.u.) ist der Hingucker eines Beistelltischs oft das Intarsien-Furnier der Tischplatte, der Fuß besteht dagegen aus billigem Nadelholz. Daher besteht hier ein höheres Interesse an der vollständigen Information der Verbraucher.

  • Furniertes Möbel mit sichtbaren Kunststoffteilen
    Teile aus Kunststoff in sichtbaren Flächen (z.B. Ornamente und Lisenen) müssen bezeichnet werden, wenn sie das Äußere des Möbels mitbestimmen.

    Erklärung:
    Auf diese und weitere Regeln im Zusammenhang mit Kunststoff-Elementen und Kunststoff-Oberflächen in der DIN 68871 gehen wir in diesem Ratgeber nicht weiter ein. Hier handelt es sich nicht mehr um Echtholz-Möbel und erst recht nicht mehr um Massivholz-Möbel.

  • Echt
    Das Wort echt darf nur dann angewendet werden, wenn Furnier und Massivholzteile der sichtbaren Flächen eines Möbels aus derselben Holzart bestehen.

    Erklärung:
    Achtung: Hier geht es nur um die sog. „sichtbaren Flächen“. Ein Schreibtisch, der aus Tannenholz oder Spanplatte gebaut ist, mit Mahagoni-Furnier belegt ist und dessen Einleimer ebenfalls aus Mahagoni bestehen, darf folgendermaßen ausgewiesen werden:
    Schreibtisch, echt Mahagoni
    Dieses Möbel darf zwar als „Echtholz-Möbel“ durchgehen, mit der Auszeichnung „Echt Mahagoni“ glänzen, ist aber alles andere als ein „Massivholz-Möbel“.

  • Oberflächenbehandlung von Holz und HolzwerkstoffenErklärung:
    Diese und weitere Bestimmungen in der DIN 68871 gehen über die Definitionen zu Echtholz und Massivholz (Vollholz) hinaus. Sie sind sicher irgendwann Thema eines weiteren Ratgebers von Antik mit Stil.


Massivholz-Kommode (Foto: Tilo Klesper³)

Korrekte Beschreibungen zum Möbel auf dem Foto:
Massivholz-Kommode, Kiefer massiv, 2-farbige Lackierung, Lack auf Wasserbasis, Korpus außen himmelblau, Schübe innen himmelblau, Schrank innen und Deckplatte weiß, Maße: …
oder:
Landhaus-Kommode aus 100% Massivholz, europ. Kiefer, 2-farbige Lackierung usw.

Damit ist eigentlich alles Wichtige und Richtige zum Thema „Echtholz-Volholz-Massivholz“ gesagt. Die DIN 68871 enthält allerdings im Kapitel „Stil“ weitere Regeln, die uns in eigener Sache betreffen. Nicht etwa wegen unseres Namens, sondern wegen unseres Angebots.

  • Antikes Möbel
    Wird in der Bezeichnung eine bestimmte Stilepoche, wie z. B. Biedermeier, genannt, muss das Möbel aus dieser Epoche stammen.
  • Kopie (Reproduktion)
    Wird in der Bezeichnung der Begriff Kopie oder Reproduktion verwendet, muss das Möbel originalgetreu sein.
  • Stilmöbel
    Wird in der Bezeichnung ein Möbel als Stilmöbel bezeichnet, müssen Formen und Ornamente der genannten Epoche entsprechen.

Die Zitate entstammen der DIN 68871 in der Fassung von 2001. Seit April 2017 gibt es eine neue Ausgabe. Diese werden wir hier demnächst ergänzen.

Zum Schluss eine Anmerkung in eigener Sache: Wir selber bieten Landhausmöbel und Antiquitäten aus Massivholz an. Die allermeisten unserer Möbel zeichnen sich gegenüber vielen anderen Angeboten dadurch aus, dass sie nicht aus einer 08/15-Industrie-Produktion stammen. Das bedeutet für unsere Möbel insbesondere: Bei unseren Massivholz-Möbeln sind Rückwände und Schubladenböden ebenfalls aus Massivholz. Wir weisen unsere Angebote von solchen Möbeln daher mit dem Zusatz „100% Massivholz“ aus. Das ist zwar nicht konform zu einer DIN, EN oder einer anderen Norm, zeigt aber hoffentlich den besonderen Vorteil unserer Möbel auf. Zum Thema „Qualitäts-Unterschiede bei Landhaus-Möbeln“ folgt demnächst ein eigener Ratgeber-Artikel.


¹ Foto: Dirk Bartens, Lizenz CC BY 3.0

² Zur Text-Passage „Nicht furnierte Möbel aus massivem Holz müssen sogar als Massivholz-Möbel ausgewiesen werden².“ ist für uns selber zu ergänzen: Nichts muss. Die DIN 68871 ist eine Norm, die für den Einzelhandel nicht gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig verpflichtend ist. Für bestimmte Bereiche außerhalb des Verkaufs an Privat-Verbraucher können jedoch solche Verpflichtungen bestehen.

³ Foto: Tilo Klesper, ©Antik mit Stil GmbH

Letztes Update: 05.11.2017


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